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atürlich steht es einem jeden frei, sich Namen und Titel zuzulegen, wie es ihm beliebt. Aber verständlicher Weise finden alteingesessene Würdenträger und Adlige es nicht allzu berauschend, wenn sich jemand sofort mit dem Titel König schmückt, ohne auch nur das Geringste geleistet zu haben oder durch seine Geburt dazu berechtigt zu sein.

Nach vielen fruchtlosen Versuchen, dieses Problem mit roher Gewalt oder dunkler Magie - oder gar beidem - zu lösen, entsannen die echten Adligen etwas vollkommen Neuartiges. Sie beauftragten die klügsten Köpfe ihrer Länder, die genialsten Menschen ihrer Zeit, und schufen ein System, nach dem sich heutzutage jeder richten muss, der es zu Rang und Namen bringen will.

Landadel

  • Lehnsmann 1 Länderei (Lehen)
  • Ritter 1 Länderei
Adel
  • Baron 1 Dorf, 2 - 3 Ländereien
  • Graf 1 Dorf, 4 - 7 Ländereien
Hochadel
  • Fürst 1 Stadt, 1 - 9 Ländereien
  • Herzog 1 Stadt, 2 Dörfer, 9 Ländereien
  • König 2 Städte, 3 Dörfer, 40 Ländereien
Mehr zum Landadel

ehnsmann

Wie der Titel es schon treffend ausdrückt, hat der Lehnsmann selbst keinen eigenen Besitz. Viel mehr regiert er stellvertretend für seinen Herrn über ein Stückchen Land, welches er jederzeit wieder verlieren kann.
Obwohl dies der niedrigste aller Stände ist, hat der Lehnsmann doch schon fast alle Vorrechte der übrigen Titelträger.
Angesprochen werden Angehörige dieses Standes mit "Euer Edlen" , "Euer Gnaden" oder "Euer Gestrengen".

itter

Oft durch militärische Gewalt hat sich ein Angehöriger dieses nichterblichen Titels ein Stückchen Land angeeignet und sich selbst zum Adligen ernannt. Angeredet werden Ritter mit einem "Sir" vor ihrem Namen. Zudem gebührt ihnen die selbe Anrede wie den Lehnsleuten, da sie dem gleichen Stand angehören.

Mehr zum Adel

aron

Barone herrschen eigenverantwortlich über ein kleines Reich mit einer Ansiedlung. Barone werden mit "Euer Hochwohlgeboren" angesprochen. Zusätzlich ist es in einigen Gegenden üblich, die Anrede "Lord" vor den Namen des Adligen zu setzen.

raf

Grafen herrschen, wie Barone, eigenständig über eine Ansiedlung. Der Unterschied besteht jedoch in der Größe des Landes - Grafen haben in der Regel mehr Land. Auch Grafen werden mit "Euer Hochwohlgeboren" oder "Lord" tituliert.

Mehr zum Hochadel

ürst

Fürsten regieren in der Regel über eine große Siedlung und entsprechend viel Land. Selten besitzen Fürsten zudem noch eine weitere kleine Ansiedlung. Angesprochen werden Angehörige dieses Standes mit "Eure Durchlaucht" oder gar mit "Eure fürstliche Durchlaucht".

erzog

Herzöge führen die Titel "Eure Hoheit" , "Eure Durchlaucht" oder "Eure herzogliche Durchlaucht".

önig

Könige werden mit "Eure Majestät" , "Eure Hoheit" oder "Eure königliche Majestät" angeredet. Auch Verwandte bis zum 3ten Grad werden mit einem besonderen Titel bedacht, der da wäre : "Eure königliche Hoheit" .

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