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in jeder, der sich mehr vorstellen kann, als sein Dasein in einer kleinen Hütte am Rande einer Siedlung zu fristen, wird irgendwann vor der Frage stehen, wie es wohl wäre, ein eigenes Stück Land zu besitzen. Nun könnte ein solcher jener auf den Gedanken kommen, sich von der schier unglaublichen Landmasse einfach ein Stückchen zu nehmen und zu seinem Eigentum zu erklären. Er sollte dann aber gewarnt werden, dass er sich damit Ärger einhandeln kann, so er vorher nicht sicher gestellt hat, dass dieses Land wirklich niemanden gehört. Aus Streitereien um Land sind schon Kriege entbrannt, die mehr kosteten als das Land selbst in Dekaden hätte produzieren können.

Sicherer, jedoch um einiges teurer, ist der legale Weg des Landkaufes. Ein wohlhabender Händler kann schnell seinen gesamten Besitz in ein solches Unternehmen stecken. Je nach Lage und Größe muss ein williger Landkäufer wohl 20.000 bis 55.000 Goldstücke bezahlen. Dies ist jedoch nur der Preis für den puren Grund - andere Faktoren spielen eine weitaus wichtigere Rolle.

So zum Beispiel die Art der Länderei. Natürlich ist ein bewaldetes Stück Land mehr wert als ein brachliegendes, wenn auch großes, Feld. Ein Wald kann nämlich zur Rohstoffgewinnung gerodet werden, wohingegen das brachliegende Feld zuerst einmal Ressourcen verschlingt, um es erneut nutzbar zu machen.

in weiterer Faktor sind die Verkehrsanbindungen. Eine Straße, die zum Abtransport von Rohstoffen dienen kann, schlägt mit 5.000 Goldstücken zu Buche. Eine Anbindung an das Wasserstraßennetz kostet den Käufer sogar 10.000 Goldstücke.
Als letztes ist die Nähe zu Dörfern und Städten wichtig. Je näher eine Länderei am Markt einer Ortschaft liegt, desto teurer ist sie im Ankauf. Liegt die Länderei direkt neben einem Dorf, so sind 6.000 Goldstücke auf den Preis aufzuschlagen. Liegt eine andere Länderei zwischen der eigenen und der anderen Ortschaft, kostet dies immerhin 4.000 Goldstücke. Bei zwei zwischenliegenden Ländereien beträgt der Aufschlag 2.000 Goldstücke. Sollte die Länderei weiter von einer Ortschaft entfernt sein, entfällt diese Art von Zuschlag, jedoch hat der zukünftige Besitzer dann längere Wege zum Markt in Kauf zu nehmen.

Es ist außerdem nicht zu unterschlagen, dass Ländereien innerhalb einer Landesgrenze dem jeweiligen Herrscher des Landes gehören. Man kann dieses Land dort zwar erwerben und fast frei darüber verfügen, nur wird man auf einem solchen Stückchen Land niemals souverän herrschen können. Weiterhin untersteht die Länderei den Regeln und Gesetzen des übergeordneten Herrschers. Es ist auch möglich, dass eben dieser Herrscher sein Land direkt an den quasi Verwalter abtritt, was den Preis aber enorm hochschnellen lässt.

Sollte nun aber jemand letztendlich und endgültig in den vollkommenen Besitz einer Länderei gekommen sein, so steht es ihm frei, dort alles zu tun und zu lassen - je nachdem, wie es ihm beliebt. Er kann sich zudem zum Herrscher über dieses Land aufschwingen und so in den ehrwürdigen Adel Einzug halten.

elten passiert es jedoch, dass Herrscher souveränes Land für immer an einen Anderen abtreten. Häufiger geschieht es, dass ein Herrscher sein Land zur Verwaltung an jemanden übergibt, der so in den Adelsstand des Lehnsmannes befördert wird. Die Aufgaben des Lehnsmannes wurden weiter oben schon ausgeführt, so dass hier nun nicht mehr auf ihn eingegangen wird. Wiederholt soll nur noch einmal werden, dass der Lehnsmann sein Land nur verwaltet und nicht souverän dort herrscht.

Es kann auch vorkommen, dass der Lehnsmann sein zu verwaltendes Landstück als Besitz erhält, sofern er mit dem ursprünglichen Herrscher (seinem Lehnsherrn) einen Bund schließt, der zum Beispiel militärische Hilfe und die weitere Zahlung des Zehnten bedeutet.

Zum Schluss sei erwähnt, dass jeder Lehnsherr selbst für die Ahndung eventueller Vergehen seiner Lehnsmänner verantwortlich ist. Er, und nur er, stellt die Regeln auf und wacht über deren Einhaltung.

Grundpreise für Ländereien

Wälder 40.000 Goldstücke
Grasflächen 35.000 Goldstücke
Sümpfe 30.000 Goldstücke
Flüsse 25.000 Goldstücke
Meeresküsten 20.000 Goldstücke

Zuschläge für Verkehrsanbindung

Straße + 5.000 Goldstücke pro Anbindung
Wasserstraße + 10.000 Goldstücke pro Anbindung

Zuschläge für Nähe zu Ortschaften

Direkt neben einer Ortschaft + 6.000 Goldstücke
1 Länderei dazwischen + 4.000 Goldstücke
2 Ländereien dazwischen + 2.000 Goldstücke
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